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Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen nach Zugang der AGB zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Daten auf CD, Fachabzüge usw.).
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Urheberrechte, Nutzungsrechte, Persönlichkeitsrechte
ür die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung wird keine MwSt ausgewiesen. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten. Die Anzahlung in Höhe von 50 % ist vor Auftragsausführung, entweder am Tag des Shootings in Bar oder vorab per Überweisung zu entrichten. Die Kosten für die weiteren ausgesuchten Lichtbilder sind nach der Auswahl dieser zu zahlen. Längerfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung von 50% des geschätzten Auftragswertes. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die erstellten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.
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Gutscheine
Gutscheine können nicht in bar ausgezahlt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Gutschein mit zusätzlich gebuchten Leistungen vor Ort verrechnet wird. Sollte bei einem Gutschein der Wert nicht ausreichen, wird die Differenz danach in Rechnung gestellt. Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach §195 BGB. Gutscheine berechtigen den Auftraggeber oder eine von ihm bestimmte Person nach vollständiger Bezahlung, innerhalb des Gültigkeitszeitraums zur Buchung eines Termins beim Fotografen. Die Bezahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse oder in bar.
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Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
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Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Nach Vorsortierung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine Online-Galerie für 10 Tage zur Verfügung, aus welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Lichtbilder zur Bearbeitung auswählen kann. Das Kopieren und Speichern der Lichtbilder aus der Galerie, sowie die weitere Verwendung dieser ist nicht gestattet. Bei Auswahl zusätzlicher Lichtbilder durch den Auftraggeber, ist die restliche Zahlung nach Rechnungslegung zu leisten. Der Fotograf verpflichtet sich, nach Zahlungseingang den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Auftraggeber auszuhändigen. Storniert der Auftragge¬ber die Fotografenbuchung, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar gem. § 615 BGB zu. Dieses wird wie folgt berech¬net (auch wenn noch keine Anzahlung geleis¬tet wurde): – 8 bis 5 Werktage vor dem Shooting-Termin: 30 % der vere¬in¬barten Fotoshootingkosten; 4 bis 2 Werktage vor dem Shooting-Termin: 50 % der vere¬in¬barten Fotoshootingkosten; 1 Werk¬tag vor dem Shooting-Termin oder bei unentschuldigtem Fern¬bleiben: 100 % der vere¬in¬barten Fotoshootingkosten. Nimmt der Auftraggeber einen vorgemerkten Termin nicht in Anspruch, so kann der Fotograf eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 100,- € in Rechnung stellen. Dies gilt ebenfalls bei erfolgter Anmeldungen für ein Neugeborenenshooting über den Anmelde-Fragebogen des Fotografen.
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Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
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Digitale Fotografie
Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
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Bildbearbeitung
Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Ausnahme ist die Verwendung der Lichtbilder für digitales Scrapbooking. Hierbei sind jedoch bei jedweder Veröffentlichung Name und Link des Fotografen als Urheber der Lichtbilder zu nennen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen im Internet ausschließlich in der mitgelieferten, internetfreundlichen Variante mit Wasserzeichen des Fotografen zu publizieren, insbesondere bezieht sich diese Regelung auf soziale Netzwerke wie Facebook, private oder öffentliche Foren, etc. Der Auftraggeber ist verpflichtet diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Eine Verlinkung des privaten Profils des Fotografen ist nicht gestattet. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
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Nutzung, Verbreitung
Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht Teil des Angebotes ist. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.
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Lieferzeiten und Reklamationen
Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 3 bis 5 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation hierdurch ist nicht berechtigt. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.
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Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Wetzlar.